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Geld vom Staat
Wenn man heutzutage vom Staat Geld bekommen kann, sollte man ganz
schnell zugreifen! 8,80% Wohnungsbauprämie als Zuschuss vom Staat!
Millionen Familien und Arbeitnehmer können - seit die Einkommensgrenzen
für die staatliche Bauspar-Förderung 1996 drastisch erhöht wurden
- bares Geld vom Staat bekommen: 90,11 EUR für Verheiratete und
45,06 EUR für Alleinstehende gibt es Jahr für Jahr als Zuschuß auf
die eingezahlten Bausparbeiträge.
Bausparen ist auch interessant für Jugendliche und Rentner/Pensionäre.
Denn die Bauspar-Förderung gilt auch für Jugendliche ab 16 Jahre,
unabhängig vom Einkommen der Eltern. Und die anrechenbaren Bezüge
von Rentnern und Pensionären liegen meist unter den Einkommensgrenzen.
| Familienstand |
Alleinst.
Arbeitn. |
Verh.
1 Arbeitn. |
Verh.
2 Arbeitn. |
Alleinst.
Arbeitn. |
Verh.
1 Arbeitn. |
Verh.
2 Arbeitn. |
| Sparleistung monatlich |
43 |
86 |
86 |
43 |
86 |
86 |
| Vermögenswirksame Leistungen mtl. |
39,17 |
39,17 |
78,34 |
39,17 |
39,17 |
78,34 |
| Einzahlungen in 7 Jahren |
6.902 |
10.514 |
13.805 |
6.902 |
10.514 |
13.805 |
| Spargewinn |
1.212 |
1.835 |
2.424 |
1.361 |
2.066 |
2.728 |
| davon 8,8 % Wohnungsbaupramie |
315 |
631 |
631 |
315 |
631 |
631 |
| davon 9,0 % Arbeitnehmersparzulage |
301 |
310 |
602 |
301 |
301 |
302 |
| Guthaben nach 7 Jahren |
7.196 |
11.088 |
14.393 |
8.264 |
12.580 |
16.533 |
| empfohlene Bausparsumme |
20.500 |
31.500 |
41.000 |
8.500 |
13.000 |
16.500 |

Alle Angaben in EUR.
Alleinst. = Alleinstehend, Verh. = verheiratet, Arbeitn. = Arbeitnehmer
Es gibt immer noch Geld vom Staat
Die private Vorsorge wird unterstützt - und das gleich viermal.
Ein Geldaufbau-Plan für das mietfreie Wohnen im eigenen Zuhause
gehört dazu. Private Vorsorge wird immer wichtiger. Das Eigenheim
als Altersvorsorge stellt die ideale Ergänzung zur gesetzlichen
und privaten Rentenversicherung dar.
Damit wird eine Basis geschaffen, die den gewohnten Lebensstandard
bis ins hohe Alter sicherstellt. Mietfreies wohnen in den eigenen
vier Wänden wirkte wie eine Rentenerhöhung. Darüberhinaus können
Sie sofort-und damit schon weit vor dem Ruhestand-darin wohnen.
Diesem Vorteil können andere Altersvorsorgevarianten nicht bieten.
Der Bausparvertrag ist dafür der bewährte Weg- und dieser Geldaufbau-Plan
wird sogar doppelt staatlich gefördert.
Kombinieren sie zum Bausparvertrag weitere Vermögens- und Altersvorsorge-varianten
und sichern Sie sich so die komplette staatliche Förderung.
Mit Bausparen, Investment sparen und der Riester Rente sind bis
zu vier Prämien für Sie drin!
| Prämie 1 |
8,8% Wohnungsbausprämie¹ für Sparleistungen beim
Bausparen bis zu jährlich 512 EUR (alleinstehend) bzw. 1.024
EUR (verheiratet). |
45 EUR²
bzw. 90 EUR² |
| Prämie 2 |
9,0% Arbeitnehmer-Sparzulage¹ für Vermögenswirksame
Leistungen beim Bausparen bis zu 470 EUR jährlich pro Arbeitnehmer. |
43 EUR² |
| Prämie 3 |
18,0% Arbeitnehmer-Sparzulage¹ für Vermögenswirksame
Leistungen beim Fondssparen bis zu 400 EUR jährlich pro Arbeitnehmer. |
72 EUR |
| Prämie 4 |
z.B. 51,0% Altersvorsorge-Zulage³ für Sparleistungen
von z.B. 1.322 EUR jährlich zum Aufbau einer Zusatzrente. |
678 EUR³ |
¹ Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Die
festen Fördersätze beziehen sich auf die Einzahlungen.
² Betrag gerundet.
³ Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt
sein. Beispiel für 2008: Verheiratet, 2 Kinder, (vor dem 01.01.2008
geboren), beitragspflichtiges Einkommen 50.000 EUR, Altersvorsorgeförderung
mit Allianz Investmentsparen und Riestersparen. eigene Sparleistungen
der Familie 1.322 EUR pro Jahr, staatliche Förderung 678 EUR pro
Jahr. Dies entspricht pro 2 EUR Einzahlung 1 EUR vom Staat.
Hinweis: Im Guthaben bei Darlehensverzicht und im Spargewinn
ist immer die volle staatliche Förderung ist immer die volle staatliche
Förderung berücksichtigt (WoP und/oder AnSpZ). Im Guthaben bei Darlehensinanspruchnahme
ist nur die Wohnungsbauprämie berücksichtigt, die bis zum Finanzierungsbeginn
auf dem Bausparkonto gutgeschrieben wurde. Die Arbeitnehmer-Sparzulage
sowie die bei Finanzierungsbeginn noch nicht gutgeschriebene Wohnungsbauprämie
ist im Guthaben bei Darlehensinanspruchnahme nicht berücksichtigt.
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