Hier haben wir für Sie noch einmal gerne gestellte Fragen,
die immer wieder auftreten, mit den entsprechenden Antworten
zusammengetragen:
Muß der Bausparvertrag unbedingt
zum wohnwirtschaftlich eingesetzt werden?
Nein, wichtig ist nur die Einhaltung der Bindungsfrist
von mindestens sieben Jahren (Bindefrist). Wer vor Ablauf
der Bindungsfrist sich das Bausparguthaben auszahlen läßt,
muß eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen. Auch
der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie entfällt, wenn
die Frist nicht eingehalten wird. Nach Ablauf der Bindungsfrist
steht das Bausparguthaben frei zur Verfügung. Die Darlehen
aus den Bausparvertragen müssen allerdings wohnwirtschaftlich
eingesetzt werden.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) und Bausparen?
Vermögenswirksame Leistungen sind zum Bausparen besonders
gut geeignet. Häufig werden sie vom Arbeitgeber ganz oder
teilweise übernommen. Es gelten allerdings sehr enge Einkommensgrenzen.
Arbeitnehmer können eine Sparzulage in Höhe von 9% auf
vermögenswirksame Leistungen beanspruchen. Der Arbeitgeber
überweist dabei vermögenswirksame Leistungen bis zu 470
Euro pro Jahr auf das Bausparkonto des Arbeitnehmers.
Die Einkommensgrenzen sind mit 17.900 Euro (Ehepaare 35.800
Euro) scharf gesetzt und liegen deutlich unterhalb der
Grenzen für die Wohnungsbauprämie. Für den Anspruch auf
die Wohnungsbauprämie darf das zu versteuernde Einkommen
25.600 Euro (Ehepaare 51.200 Euro) im Jahr nicht übersteigen.
Stand: August 2007.
Ist ein Bausparvertrag nur für Arbeitnehmer bzw. Lohnempfänger
interessant?
Nein, auch Selbständige können vom Bausparen und der
Wohnungsbauprämie bei Einhaltung der Einkommensgrenzen
profitieren. Von der sogenannten Arbeitnehmersparzulage
können allerdings nur Arbeitnehmer bzw. Lohnempfänger
profitieren. Auch bei der Arbeitnehmersparzulage gibt
der Gesetzgeber Einkommensgrenzen vor.
Was sind Quartalsstichtage / Bewertungsstichtage?
Bei den Bewertungsstichtagen (im Regelfall ¼-jährlich)
wird die Bewertungszahl festgelegt, die für die Zuteilung
des Bausparvertrages wichtig ist. Jede Bausparkasse legt
die internen Richtlinien fest, bei welcher Bewertungszahl
die Zuteilung des Bausparvertrages erreicht wird.
Lohnt sich eine Sonderzahlung?
Habe ich hierdurch eine schnellere Zuteilung? Für die
Zuteilung des Bausparvertrages spielt die Höhe der bisher
angesparten Summe eine wichtige Rolle. Durch Sondereinzahlungen
kann so eine schnellere Zuteilung erfolgen.
Wie hoch ist die Abschlussgebühr beim Bausparvertrag?
Die Abschlussgebühren liegen je nach Vertragskonstellation
zwischen 1,0 und 1,6% der Bausparsparsumme.
Was kann ich bei einem finanziellen Engpaß machen?
Bei einer ausgereizten finanziellen Situation kann man
den Bausparvertrag ruhen lassen, bis die monatlichen Sparraten
wieder gezahlt werden können. Sie können auch die ausstehenden
Bausparbeiträge in einer Summe einzahlen. Sonderzahlungen
können im Regelfall bis zur Erreichung der Zuteilung immer
eingebracht werden.
Gibt es auch Bausparen für Rentner?
Auch Rentner und Leute, die nicht bauen wollen, können
bei Einhaltung der Einkommensgrenzen von der Wohnungsbauprämie
(Staatliche Förderungen) profitieren.
Was ist der Regelsparbeitrag?
Grundsätzlich soll der sogenannte Regelsparbeitrag dazu
beitragen, dass dem Bausparer die Möglichkeit eröffnet
wird, nach einer angemessenen Spardauer auch das erforderliche
Mindestguthaben zu erreichen. Bei der Allianz Dresdner
Bauspar AG beträgt der Regelsparbeitrag 4 EUR pro 1000
EUR Bausparssumme. Das bedeutet z.B. ein Bausparvertrag
mit einer Bausparsumme von 10.000 EUR sollte monatlich
mit 40 EUR bespart werden. Zahlt der Bausparer weniger
ein, kommt es naturgemäß auch zu einer Verzögerung bei
der Zuteilung der Vertragssumme.
Eine Ausnahme gibt es jedoch hierbei: Der Bausparer leistet
Sonderzahlungen! An festgesetzten Bewertungsstichtagen
werden mittels bestimmter interner Richtlinien (Bewertungskriterien)
die Sparleistungen und der dafür benötigte Zeitraum von
der Bausparkasse beurteilt. Wer seine Bausparsumme ausgezahlt
haben möchte, sollte daher die Bewertungszahl erreichen,
die für eine Zuteilung der Sparleistungen erforderlich
ist.
Um den Darlehensanspruch geltend zu machen, sollte der
Sparer einen Teil der Bausparsumme, die sich aus dem Spareranteil
und dem Darlehensanteil zusammen setzt, ansparen und das
angesammelte Guthaben während der Ansparphase den anderen
Bausparern als zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung stellen.
Das Mindestguthaben sollte in der Regel zwischen 30 und
50 Prozent von der Bausparsumme liegen. Sollte eine Mindestsparsumme
noch nicht erreicht sein, kann der einzelne Sparer seine
Zuteilungsaussichten verbessern, wenn nachträglich die
Bausparsumme reduziert wird.
Auf diese Weise kann das für eine Zuteilung erforderliche
Mindestguthaben schnell erreicht werden. Bei derartigem
Handeln sollte man bedenken, dass dann meist auch die
anteilige Abschlussgebühr verloren geht. Resümierend kann
man feststellen: Wenn sich der Geldeingang auf das Bausparkonto
verringert, verlängert sich parallel dazu auch die Zuteilungsfrist.
Wer jedoch in der glücklichen Lage ist Sondersparzahlungen
leisten zu können, kann diesen Zeitraum deutlich verkürzen.
Wofür eignet sich eigentlich ein Bausparvertrag oder warum
überhaupt ein Bausparvertrag?
Sinn und Zweck von Bausparen ist die Sicherung eines
schon heute feststehenden Darlehenszinses, den sich der
Bausparer durch die Höhe seiner Bausparsumme und Sparleistungen
sichern kann. Grundsätzlich verfolgen Bausparer das Ziel,
in eine Immobilie zu investieren. Bereits Jahre vor dem
Realisieren des Bau- oder Kaufvorhabens kann ein Bausparvertrag
abgeschlossen werden, um sich auf lange Sicht ein zinsgünstiges
Bauspardarlehen zu sichern und dies unabhängig von der
Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten. Auf diese Weise
kann sich der Bausparer gegen einen steigenden Zinssatz
absichern. Wenngleich die Zinsen während der Ansparphase
nicht so hoch ausfallen, werden spätestens mit der Zuteilung
die Vorzüge ersichtlich. Wie die Zinssicherheit letztendlich
ausfällt, hängt in erster Linie von den aktuellen Zinsen
ab; in einer Niedrigzinsphase halten sich dann die Ansparverluste
eines Bausparvertrages in Grenzen.
Die Planungssicherheit in Bezug auf das spätere Darlehen
ist nicht von der Hand zu weisen. Sind alle Kriterien
erfüllt wie die Höhe der angesparten Mittel innerhalb
einer bestimmten Zeit, kann ein Bausparvertrag zuteilungsreif
gestellt werden. Zu bestimmten Stichtagen im Jahr erfolgen
diese Bewertungen anhand spezieller interner Kriterien
der Bausparkasse. Die Höhe des Bauspardarlehens ergibt
sich dann aus der Differenz zwischen der abgeschlossenen
Bausparsumme und dem angesparten Eigenkapital.
Die jeweiligen Rahmenbedingungen können vom Bausparer
selbst beeinflußt werden. So kann er eine bestimmte Bausparsumme
abschließen sowie auch die Höhe der monatlichen Sparraten
festsetzen. Hierbei ist jedoch als Richtwert der Regelsparbeitrag
zu berücksichtigen. Hinzu kommt, dass der Sparer bei Einhaltung
der Einkommensgrenzen von staatlichen Zulagen profitieren
kann. Bei Verträgen, die nach dem Wohnungsbau- Prämiengesetz
oder dem 5. Vermögensbildungsgesetz gefördert werden,
gilt grundsätzlich, dass diese Förderung zur Nutzung von
wohnwirtschaftlichem Eigentum dienen soll.
Aus diesem Grunde muß unbedingt die gesetzliche Sperrfrist
von sieben Jahren eingehalten und eine Verwendung lediglich
für wohnwirtschaftliche Zwecke nachgewiesen werden, wenn
man nicht prämienschädlich vorgehen will. Nach dem Ablauf
dieser Sperrfrist kann der Sparer dann frei über das Bausparguthaben
verfügen.