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Energie-Einspar-Verordnung

Mit der Energie-Einsparverordnung (EnEV) fordert der Gesetzgeber verstärktes Energiesparen auch für die privaten Haushalte. Auch für den älteren Immobilienbestand fordert die EnEV entsprechende wärmetechnische Modernisierungsmaßnahmen. Dazu gehören insbesondere die Modernisierung von Heizungsanlagen sowie Dämmungsmaßnahmen im Innen- und Außenbereich. Im Herbst 2004 wurden die Anforderungen zur Wärmedämmung nochmals verschärft.

Zur Finanzierung von Investitionen, die der Energieeinsparung oder dem Einsatz Erneuerbarer Energie Technologien dienen, können Sie neben normalen Bankkrediten unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite in Anspruch nehmen.

Förderprogramme gibt es von verschiedenen Institutionen. Je nach Gestaltung wird die finanzielle Förderung in Form von Zuschüssen, Darlehen oder Zulagen gewährt. Um die Erzeugung von Kohlendioxid (CO2) zu reduzieren, werden Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie der Nutzung Erneuerbarer Energien von Bund und Ländern gefördert. Aber auch der Kauf oder der Neubau von Wohneigentum lassen sich teilweise mit zinsgünstigen Darlehen finanzieren. So werden z. B. von der KfW Förderbank günstige Kredite für den Bau von Energiesparhäusern gewährt, deren Energiebedarf deutlich unter dem gesetzlichen Grenzwert der Energieeinsparverordnung liegt.

 

Formen der gewährten Förderung

Zuschüsse Bei Zuschüssen zahlt der Fördermittelgeber einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Investitionskosten.
Darlehen Die Darlehen, wie sie zum Beispiel das KfW-Programm zur CO2-Minderung vergibt, liegen unter dem marktüblichen Zinssatz. Der Darlehenszins wird zudem für die ersten 10 Jahre festgelegt. Auch weitere Konditionen - wie z. B. das Sondertilgungsrecht - sind häufig kundenfreundlicher.
Zulagen Zulagen werden vom zuständigen Finanzamt gewährt. Die Investitionszulage in den neuen Bundesländern und Berlin-Ost gilt für nachträgliche Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen sowie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Auch der Einsatz erneuerbarer Energien fällt darunter.
Abschreibungen Anlagen zur Energieerzeugung (auch Solaranlagen) können von Unternehmen als bewegliches Wirtschaftsgut von der Steuer abgeschrieben werden.
Einspeisevergütungen Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG) sind die Betreiber der Stromnetze verpflichtet, eine festgelegte Vergütung für den in das Netz eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien wie Solar- und Windstrom sowie Strom aus Biomasse, Wasserkraft oder Geothermie, die über den marktüblichen Preisen liegt. Damit erhalten die Betreiber dieser Anlagen praktisch einen Zuschuss, der über einen leicht erhöhten Durchschnittspreis für die verkaufte Kilowattstunde Strom erwirtschaftet wird.

Institutionen

Bundesweite Programm zur Förderung bieten u. a. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW Förderbank. Auf Landesebene gibt es häufig zusätzliche Förderprogramme. Die verschiedenen Programme finde Sie unter anderem in unserer Fördermittel-Datenbank.

Die Förderung kann dabei aus zinsgünstigen Krediten, direkten finanziellen Zuschüssen oder steuerlichen Vergünstigungen (Abschreibungsmöglichkeiten) bestehen

Infos

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